Ermittlungen zu organisiertem Goldschmuggel abgeschlossen
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat eine Untersuchung zu illegalen Einfuhren von Altgold aus Italien abgeschlossen. Insgesamt sollen rund 230 Kilogramm Goldschmuck ohne Verzollung in die Schweiz gelangt sein.
Der mutmassliche Schaden durch hinterzogene Mehrwertsteuer und Zollabgaben beläuft sich auf rund 800’000 Franken.
Vorgehen über mehrere Jahre
Gemäss den Ermittlungen wurde das Altgold über einen längeren Zeitraum in die Schweiz gebracht. Dabei soll folgendes Vorgehen angewendet worden sein:
- Beschaffung von Altgold in Italien
- Transport über die Grenze ohne Deklaration
- Weitergabe an in der Schweiz tätige Personen
- Verkauf an ein Unternehmen im Edelmetallsektor
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit führte die Untersuchung gemeinsam mit der Tessiner Staatsanwaltschaft durch.

Beschuldigte und internationale Zusammenarbeit
Im Zusammenhang mit dem Fall stehen mehrere Beschuldigte in Italien und der Schweiz. Einer der Hauptbeschuldigten wurde in Italien festgenommen.
Die Ermittlungen erfolgten in Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden, darunter auch die Carabinieri.
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Weitere Feststellungen im Verlauf der Ermittlungen
Im Zuge der Abklärungen wurden zusätzliche Vorgänge im Bereich Altgoldhandel festgestellt:
- rund 40 Kilogramm weiteres Gold im Umlauf
- weitere Beschuldigte in der Schweiz identifiziert
- Verkauf und Einschmelzung über verschiedene Kanäle
Ein beteiligtes Unternehmen verlor im Verlauf der Untersuchungen seine Bewilligung im Edelmetallbereich.

Rechtliche Einordnung
In der Schweiz gilt für Edelmetalle ein klar geregeltes System:
- Ein- und Ausfuhr müssen deklariert werden
- gewerbliche Verarbeitung ist bewilligungspflichtig
- Zollrecht basiert auf Selbstdeklaration
Verstösse können als Zoll- und Steuerhinterziehung sowie als Verstoss gegen das Edelmetallkontrollgesetz verfolgt werden.






