220 km/h auf Schweizer Autobahnen – kaum zu glauben, dass Menschen ein solches Risiko bewusst eingehen.
Jedes Mal, wenn ein Raser erwischt wird, stellt sich die gleiche Frage: Warum nehmen Fahrer Leben in Kauf – auch ihr eigenes?
Die Strafen in der Schweiz gehören zu den härtesten weltweit. Und doch häufen sich die Fälle.
Wie die Schweiz Rasern den Kampf ansagt
Ab wann gilt man als Straftäter?
In der Schweiz greift seit 2013 das „Raser-Gesetz“ (Via sicura). Wer die Tempolimiten massiv überschreitet, gilt automatisch als Straftäter – auch ohne Unfall.
Innerorts: ab 50 km/h zu schnell
Ausserorts: ab 60 km/h zu schnell
Autobahn: ab 80 km/h zu schnell
Beispiel: Wer auf der Autobahn statt 120 km/h mit 200 km/h fährt, landet direkt im Strafrecht.
Harte Strafen – und doch keine Abschreckung?
Diese Konsequenzen drohen Rasern
Mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe (auch unbedingt möglich)
Führerausweis-Entzug für mindestens 2 Jahre
Beschlagnahmung des Autos (in schweren Fällen)
Eintrag ins Strafregister
Trotzdem meldet die Polizei jedes Jahr dutzende Fälle. Laut Bundesamt für Strassen (ASTRA) wurden 2023 rund 300 Raserfälle verzeichnet – Tendenz steigend.
Warum fahren Menschen überhaupt so schnell?
Psychologen nennen mehrere Gründe:
Adrenalin-Kick: Geschwindigkeit wirkt wie eine Droge.
Selbstüberschätzung: „Mir passiert schon nichts.“
Prestige-Denken: Starke Autos als Statussymbol.
Frustabbau: Raserei als Ventil für Stress.
Doch: Bei 220 km/h verkürzt sich der Reaktionsweg auf wenige Sekundenbruchteile. Ein kleiner Fehler reicht – und das Leben vieler Menschen ist zerstört.
Bei 220 km/h bleibt kaum Reaktionszeit – jede Sekunde zählt.
Was kann die Gesellschaft tun?
Mehr Kontrollen: Mobile Radarfallen und zivile Polizeifahrzeuge.
Härtere Strafen: Diskussion um längere Mindeststrafen läuft.
Aufklärung: Kampagnen gegen den „Kick“ durch Geschwindigkeit.
Technik: Fahrzeuge mit elektronischen Limitern.
Viele Experten fordern zudem eine Null-Toleranz-Strategie: Wer einmal als Raser auffällt, soll dauerhaft den Führerschein verlieren.
Raserei ist kein Kavaliersdelikt – sie ist bewusste Lebensgefährdung.
Die Schweiz hat Gesetze, aber die Zahl der Fälle zeigt: Es reicht nicht.






