Volksinitiative für Gleichstellung: Stossrichtung und Gesetzesrevision vorgestellt


Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider präsentiert den Gesetzesentwurf

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Die Inklusions-Initiative zielt auf umfassende Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ab. Der Bundesrat legt die inhaltliche Stossrichtung und einen Entwurf zur Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) vor. Experten erläutern die nächsten Schritte.

Ein bedeutender Schritt für die Inklusion
Die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen» (Inklusions-Initiative) hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichzustellen. Im Fokus steht der Abbau von Diskriminierung und die Förderung von Inklusion in Gesellschaft und Arbeitswelt. Der Bundesrat hat die inhaltliche Stossrichtung festgelegt und präsentiert die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sowie den Entwurf einer Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).

Expertise und Zusammenarbeit
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), und Andreas Rieder, Leiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB), betonen die Bedeutung einer konsequenten Umsetzung der Initiative. Die Teilrevision des BehiG berücksichtigt die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und bietet konkrete Lösungsansätze, um Barrieren im Alltag abzubauen.

Klarheit in der Kommunikation
Die Medienkonferenz wurde von Vizekanzler Andrea Arcidiacono, Bundesratssprecher, geleitet. Er betonte, wie wichtig die Initiative für eine inklusive Gesellschaft sei und dass die öffentliche Diskussion fortgesetzt werde. Die Vorlage sieht Massnahmen in den Bereichen Bildung, Arbeit, öffentliche Räume und digitale Barrierefreiheit vor.