Japankäfer breitet sich im Wallis aus: Allgemeinverfügung erlassen


(Japankäfer)

In der Rhoneebene zwischen Raron und Termen wurde der Japankäfer nachgewiesen. Eine Allgemeinverfügung regelt Massnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung des Schädlings.

Vorkommen und Bedrohung
Der Japankäfer (Popillia japonica Newman), ein ursprünglich aus Japan stammender Blatthornkäfer, wurde in mehreren Oberwalliser Gemeinden entdeckt. Bereits seit 2014 in Norditalien ansässig, tauchte der Schädling erstmals 2023 in den Gemeinden Simplon und Zwischbergen auf. Im Sommer 2024 wurden etwa 20 Exemplare in Gemeinden wie Raron, Visp, Brig-Glis und anderen Orten in der Rhoneebene gesichtet. Ein Exemplar wurde sogar in einem Wohnhaus in Siders gefunden.

Der Japankäfer stellt eine massive Bedrohung dar: Erwachsene Käfer schädigen über 400 Pflanzenarten, darunter Obstbäume, Weinreben und Zierpflanzen, während Larven Wurzeln von Gräsern fressen. Der Käfer ist daher ein prioritärer Quarantäneorganismus und unterliegt Melde- und Bekämpfungspflichten.

Ursachen und Massnahmen
Die Einschleppung des Käfers erfolgte vermutlich über den Straßenverkehr aus Norditalien oder von der Simplon-Südseite. Um die Ausbreitung einzudämmen, hat die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie legt unter anderem folgende Massnahmen fest:

Festlegung von Befallsherden und Pufferzonen
Transportverbote und Einschränkungen für Kompost, Grünabfall, Erde, Rasenrollen, Topfpflanzen sowie Geräte und Fahrzeuge, die mit Erde in Berührung kommen.
Bekämpfung mit Pheromonfallen und verstärkte Überwachung in den betroffenen Gebieten.

Die Einhaltung der Massnahmen wird durch die zuständigen Behörden überwacht.

Langfristige Überwachung
Für 2025 plant die DLW die Fortsetzung der Bekämpfungsmassnahmen mit Pheromonfallen und intensiviert die Überwachung in den Pufferzonen. Ein vom Bund erteiltes Mandat aus dem Jahr 2019 sieht zudem eine aktive Überwachung des gesamten Kantonsgebiets zur Früherkennung des Japankäfers vor.

Meldepflicht und Information
Die Bevölkerung ist verpflichtet, Sichtungen des Japankäfers zu melden. Ein entsprechendes Meldeformular und weitere Informationen sind auf der Webseite www.vs.ch/web/sca/scarabée-japonais verfügbar.

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