Österreichische Behörden beschlagnahmen vermehrt Fahrzeuge von Rasern. (Symbolbild: Imago)

Seit März 2024 gilt in Österreich eine strenge Regelung gegen Raser: Wer erheblich zu schnell fährt, kann sein Auto verlieren. Diese Regelung hat bereits zu über 70 Fahrzeugbeschlagnahmungen geführt, wobei deutsche Autofahrer ebenso betroffen sind.

Österreich hat die Strafen für erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen verschärft. Seit dem 1. März 2024 können Fahrzeuge von Fahrern, die das Tempolimit drastisch überschreiten, beschlagnahmt und versteigert werden. Die Regelung gilt für alle Fahrer, einschliesslich deutscher und anderer ausländischer Autofahrer. Das österreichische Verkehrsministerium teilte mit, dass diese Massnahme die Sicherheit auf den Strassen des Landes erheblich verbessern soll.

Regelungen für die Beschlagnahmung

Wer innerorts mehr als 60 km/h oder ausserorts mehr als 70 km/h zu schnell fährt, riskiert, dass sein Fahrzeug bis zu 14 Tage beschlagnahmt wird. Bei schwerwiegenderen Verstössen, wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h innerorts oder 90 km/h ausserorts, kann das Auto sogar versteigert werden. Für Personen mit Vorstrafen, zum Beispiel aufgrund illegaler Straßenrennen, greifen die strengeren Massnahmen bereits bei niedrigeren Verstössen.

Erste Ergebnisse der neuen Massnahmen

Laut dem österreichischen Verkehrsministerium hat das neue Gesetz bereits positive Auswirkungen gezeigt. Von März bis Juni 2024 wurden mehr als 70 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt, wobei Niederösterreich mit 18 Fällen an der Spitze steht. Die Behörden betonen, dass die Zahl schwerer Unfälle seit Inkrafttreten der neuen Regelung zurückgegangen ist.

Exemplarischer Fall: BMW mit 247 km/h beschlagnahmt

Ein 21-jähriger Fahrer wurde auf der A22 bei Wien mit 247 km/h erwischt, was zur sofortigen Beschlagnahmung seines BMW 3er führte. In Fällen wie diesem fliessen 70 Prozent des Erlöses einer eventuellen Versteigerung in den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, während 30 Prozent an die lokale Behörde zur Deckung der Verwaltungskosten gehen.