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Kantone 2 Min. Lesezeit

1. Mai-Kontrolle im Bezirk Bülach ZH: Arbeiter trotz Feiertag im Einsatz gestoppt

Ein Feiertag, ein gewöhnlicher Arbeitstag im Betrieb – bis plötzlich die Polizei vor der Tür steht. Im Bezirk Bülach hat die Kantonspolizei Zürich am 1. Mai eine Firma kontrolliert, in der trotz gesetzlichem Feiertag gearbeitet wurde. Was die Beamten vor Ort vorfanden, hatte Konsequenzen. Polizei greift am frühen Vormittag ein Gegen 10.30 Uhr trafen Einsatzkräfte […]

Two police officers in navy uniforms stand near an emergency vehicle, chatting beholden to a van with red stripes.
Kantone
Polizeieinsatz bei Betriebskontrolle im Bezirk Bülach am Feiertag 1. Mai. (Symbolbild Kapo ZH)

Ein Feiertag, ein gewöhnlicher Arbeitstag im Betrieb – bis plötzlich die Polizei vor der Tür steht.

Im Bezirk Bülach hat die Kantonspolizei Zürich am 1. Mai eine Firma kontrolliert, in der trotz gesetzlichem Feiertag gearbeitet wurde.

Was die Beamten vor Ort vorfanden, hatte Konsequenzen.

Polizei greift am frühen Vormittag ein

Gegen 10.30 Uhr trafen Einsatzkräfte bei der gemeldeten Firma ein.

Vor Ort stellten sie fest:

  • rund 25 Mitarbeitende waren im Einsatz
  • reguläre Arbeiten wurden durchgeführt
  • eine Bewilligung für Feiertagsarbeit fehlte

Der 1. Mai ist im Kanton Zürich ein gesetzlicher Feiertag und fällt unter besondere arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen.

Arbeiten sofort gestoppt

Die Polizei reagierte direkt.

Die Arbeiten wurden gestoppt, und die Mitarbeitenden mussten ihre Tätigkeit einstellen.

Ziel war die sofortige Einhaltung des Arbeitsgesetzes.

Die Behörden stützten sich dabei auf das eidgenössische Arbeitsgesetz, das Arbeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nur mit Bewilligung erlaubt.

Verdacht auf bewusste Umgehung

Nach ersten Erkenntnissen könnte der Betrieb bewusst auf eine entsprechende Bewilligung verzichtet haben.

Die verantwortliche Person konnte vor Ort keine gültige Genehmigung vorweisen.

Sie wird nun bei der zuständigen Behörde angezeigt.

Wichtige Punkte des Falls

  • Kontrolle am 1. Mai 2026
  • Ort: Bezirk Bülach (ZH)
  • rund 25 Personen betroffen
  • keine Bewilligung für Feiertagsarbeit
  • Arbeiten sofort gestoppt
  • Anzeige gegen verantwortliche Person

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Arbeitsrecht in der Schweiz: klare Regeln für Feiertage

In der Schweiz ist Arbeit an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich eingeschränkt.

Eine Bewilligung ist in vielen Fällen zwingend erforderlich, insbesondere bei:

  • industriellen Tätigkeiten
  • gewerblichen Betrieben
  • regelmässigen Produktionsarbeiten

Ohne Bewilligung drohen:

  • behördliche Interventionen
  • Strafanzeigen
  • mögliche Bussen oder weitere rechtliche Schritte

Bedeutung für Unternehmen im Kanton Zürich

Der Fall im Bezirk Bülach zeigt, wie konsequent die Behörden Kontrollen durchführen.

Besonders relevant sind:

  • Einhaltung von Arbeitszeitgesetzen
  • korrekte Bewilligungsverfahren
  • Schutz der Arbeitnehmenden an Feiertagen

Kontrollen können unangekündigt erfolgen, insbesondere bei Hinweisen aus der Bevölkerung oder aus dem Umfeld.

Die Kontrolle im Bezirk Bülach verdeutlicht die strikte Umsetzung des Arbeitsgesetzes am 1. Mai.

Für Unternehmen gilt: Arbeiten an Feiertagen sind nur mit klarer Bewilligung erlaubt.

Die weiteren Abklärungen gegen die verantwortliche Person laufen.

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