Ein Feiertag, ein gewöhnlicher Arbeitstag im Betrieb – bis plötzlich die Polizei vor der Tür steht.
Im Bezirk Bülach hat die Kantonspolizei Zürich am 1. Mai eine Firma kontrolliert, in der trotz gesetzlichem Feiertag gearbeitet wurde.
Was die Beamten vor Ort vorfanden, hatte Konsequenzen.
Polizei greift am frühen Vormittag ein
Gegen 10.30 Uhr trafen Einsatzkräfte bei der gemeldeten Firma ein.
Vor Ort stellten sie fest:
- rund 25 Mitarbeitende waren im Einsatz
- reguläre Arbeiten wurden durchgeführt
- eine Bewilligung für Feiertagsarbeit fehlte
Der 1. Mai ist im Kanton Zürich ein gesetzlicher Feiertag und fällt unter besondere arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen.
Arbeiten sofort gestoppt
Die Polizei reagierte direkt.
Die Arbeiten wurden gestoppt, und die Mitarbeitenden mussten ihre Tätigkeit einstellen.
Ziel war die sofortige Einhaltung des Arbeitsgesetzes.
Die Behörden stützten sich dabei auf das eidgenössische Arbeitsgesetz, das Arbeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nur mit Bewilligung erlaubt.
Verdacht auf bewusste Umgehung
Nach ersten Erkenntnissen könnte der Betrieb bewusst auf eine entsprechende Bewilligung verzichtet haben.
Die verantwortliche Person konnte vor Ort keine gültige Genehmigung vorweisen.
Sie wird nun bei der zuständigen Behörde angezeigt.
Wichtige Punkte des Falls
- Kontrolle am 1. Mai 2026
- Ort: Bezirk Bülach (ZH)
- rund 25 Personen betroffen
- keine Bewilligung für Feiertagsarbeit
- Arbeiten sofort gestoppt
- Anzeige gegen verantwortliche Person
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Arbeitsrecht in der Schweiz: klare Regeln für Feiertage
In der Schweiz ist Arbeit an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich eingeschränkt.
Eine Bewilligung ist in vielen Fällen zwingend erforderlich, insbesondere bei:
- industriellen Tätigkeiten
- gewerblichen Betrieben
- regelmässigen Produktionsarbeiten
Ohne Bewilligung drohen:
- behördliche Interventionen
- Strafanzeigen
- mögliche Bussen oder weitere rechtliche Schritte
Bedeutung für Unternehmen im Kanton Zürich
Der Fall im Bezirk Bülach zeigt, wie konsequent die Behörden Kontrollen durchführen.
Besonders relevant sind:
- Einhaltung von Arbeitszeitgesetzen
- korrekte Bewilligungsverfahren
- Schutz der Arbeitnehmenden an Feiertagen
Kontrollen können unangekündigt erfolgen, insbesondere bei Hinweisen aus der Bevölkerung oder aus dem Umfeld.
Die Kontrolle im Bezirk Bülach verdeutlicht die strikte Umsetzung des Arbeitsgesetzes am 1. Mai.
Für Unternehmen gilt: Arbeiten an Feiertagen sind nur mit klarer Bewilligung erlaubt.
Die weiteren Abklärungen gegen die verantwortliche Person laufen.







